Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der ehrenamtlichen Arbeit der Freitagsschule.
Sicher respektieren Sie, dass wir Ihr Bedürfnis nach Information und die Interessen der Schulgemeinschaft in Einklang zu bringen versuchen. Zur Wahrung eines geregelten Unterrichtsablaufs gelten daher die folgenden Bestimmungen:
Unter Wahrung des Hausrechts der Hand-in-Hand-Schule und aus Respekt vor den Persönlichkeitsrechten aller Angehörigen der Schulgemeinschaft – besonders der Kinder und Jugendlichen – sowie wegen der organisatorisch nicht zu bewältigenden Genehmigungsverfahren gestattet der Vorstand des Vereins Deutschsprachige Schule Jerusalem innerhalb des Gebäudes der Hand-in-Hand-Schule in Jerusalem-Pat, Arieh Beham Str. 7 grundsätzlich keine Film-, Foto- bzw. Tonaufnahmen von Außenstehenden.
Film-, Foto- und Tonaufnahmen auf dem öffentlichen Gelände des Parkplatzes bzw. des Spielplatzes sind von dieser Regelung ausgenommen, ebenso Film-, Foto- und Tonaufnahmen von Eltern und Familienangehörigen sowie Lehrkräften/Volontären. Ihnen ist es gestattet, Aufnahmen zu privaten Zwecken zu machen, d.h. zu Zwecken, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit.